ROLLE DER ÖRTLICHEN EXEKUTIVE BEI DER BESTIMMUNG DER VERANTWORTUNGSKLASSE IN DEN ENTWURFSNORMEN VON EINGERICHTETEN ERDBEBENSICHEREN GEBÄUDEN UND ANLAGEN
UDK: 699.841(05)
Masljaew A. W.
Registriernummer: 0421000065/0007
Betrachtet wird ein aktuelles Problem des Entwerfens von Gebäuden und Anlagen in erdbebenanfälligen Gebieten. Begründet wird die Notwendigkeit, durch Verordnung der örtlichen Exekutive eine aus den besten Fachleuten bestehende Arbeitsgruppe zu bilden. Dieser Gruppe werden die Befugnisse erteilt, die Verantwortungsklasse von Bauwerken unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen zu bestimmen.
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