VERBESSERUNG DES STEUERUNGSSYSTEMS DES ARBEITSSCHUTZES IN DEN ORGANISATIONEN DER BAUINDUSTRIE MIT ZAHL DER ARBEITSKRÄFTE BIS 50 MENSCHEN
UDK: 658.345
Sentschenko V. A.
Der Arbeitsschutz in den Kleinbetrieben der Bauindustrie muss verbessert sein. Rechtsgrundlagen motivieren die Leiter der Kleinbetriebe zur Einhaltung aller Anforderungen des Arbeitsschutzes im rechten Maße nicht. Die Kontrolle der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes muss den Arbeitsschutz in den Kleinbetrieben, die bei der selbstregulierenden Organisationen eine Zulassung zur Arbeit in der Bauindustrie bekommen, verbessern.
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